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Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)

Beschreibung:
Mit "Sonderabfall" werden umgangssprachlich gefährliche Stoffe bezeichnet, die getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden müssen. Sie müssen wegen ihrer gefährlichen chemischen Inhaltsstoffe (Gefahrstoffe) gesondert gesammelt und behandelt werden. Laut GGVS sind sie kennzeichnungspflichtig und müssen nach dem KrW/AbfG gefährliche und nichtgefährliche Abfälle behandelt und entsorgt werden (zum Beispiel ätzende, brennbare, giftige Abfälle).

Zusammensetzung:
organische bzw. anorganische Verbindungen, Labor- und Fotochemikalien

Ausgeschlossen:
radioaktive Abfälle, explosive Stoffe, Gase

So werden Sie diesen Abfall los, wenn Sie weniger als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle pro Jahr in Ihrem Betrieb erzeugen:

Fußnote

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